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ALLGEMEINE GÜLTIGKEIT
Die nachstehenden Bedingungen gelten als Grundlage für alle Geschäfte
unter Ausschluss anderer, von uns ausdrücklich schriftlich genehmigter
Bedingungen und Vereinbarungen, auch wenn der nachstehende Wortlaut nicht
bei jedem einzelnen Geschäft besonders aufgeführt ist. Einkaufsbedingungen
des Bestellers erkennen wir stets nur insoweit an, als sie von unseren
Vertragsbedingungen nicht abweichen, auch für den Fall, dass die
ersteren die gegenteilige Bestimmung erhalten. Etwaige rechtliche Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer
Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen sind wir befugt, die unwirksame
Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher
Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.
Für Druckaufträge gelten andere Geschäftsbedingungen. Ordern
Sie diese bei Bedarf bitte bei uns an.
2. ANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS
Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlicht
bestätigt sind. Bis dahin gilt unser Angebot als unverbindlich. Telefonische,
telegrafische, fernschriftliche oder mündliche Nebenabreden, Ergänzungen
oder Abänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der
schriftlichen Bestätigung durch uns.
Für in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen nicht ausdrücklich
als fest bezeichneten Preise behalten wir uns eine angemessene Preisanpassung
vor, insofern nach Vertragsabschluss und vor Lieferung sich die Kostenfaktoren
wesentlich ändern und erhöhen, wie z.. Kosten für Material,
Personal, Energie allgemeine Abgaben, Tarif und Transport, Wechselkurse
usw.. An die Einhaltung vorgehender Preise bei Abschlussverträgen
sind wir nicht gebunden.
3. LIEFERFRIST
Für eine rechtzeitige Lieferung werden wir stets bemühen Sorge
zu tragen. Lieferfristen verstehen sich jedoch als voraussichtlich, auch
wenn dies nicht besonders erwähnt ist. Sie beginnen ggf. erst nach
Erfüllung vereinbarter Liefervoraussetzungen, oder im Falle von Importsendungen,
dem Erhalt von Waren oder Auftragsbestätigungen mit Angaben über
die Lieferzeiten seitens unserer ausländischen Herstell- oder Lieferfirmen.
Die Lieferzeit gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft
als eingehalten, wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich
ist.
Die Lieferfrist gilt auch bei Importsendungen als eingehalten, wenn wir
dem Käufer mitteilen, dass die von ihm bei uns bestellte Ware beim
ausländischen Versender oder Herstellerwerk abgegangen ist. Der Versand
kann auf dem Landwege erfolgt sein, per Luft- oder Seefracht oder auf
kombinierten Versandweg, wie z.B. Land-Wasser-Land-Transport, wobei die
Transportlaufzeiten auf den unterschiedlichen Versandwegen angemessen
zu berücksichtigen sind und ein Weiterversand und eine Rechnungsstellung
durch uns an den Besteller erst nach dem tatsächlichen deutschen
inländischen Importeingangsdatum erfolgen kann.
Geraten wir in Lieferverzug, muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist
setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist darf er vom Kaufvertrag insoweit
zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit
gemeldet ist: Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen.
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter
Erfüllung sind ausgeschlossen.
4. PREIS, MINSDESTAUFTRAGSWERTE,
MUSTER, WEITERE KOSTEN
Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die gilt auch für Terminaufträge
und langfristige Lieferkontrakte es sei denn, dem Besteller wurde in diesen
zwei letztgenannten Fällen ausdrücklich schriftlich bestätigt,
dass für ihn die alten Preise für einen weiteren terminlich
begrenzten Zeitraum ausnahmsweise noch Gültigkeit behalten.
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart worden ist,
ab Bochum ausschließlich Verpackung. Falls frachtfreie Lieferung
vereinbart worden ist, so gilt dies in der Regel frachtfrei Bahnstation
des Bestellers. Eine Lieferung frei Haus erfolgt nur dann, wenn diese
ausdrücklich auf unseren Angeboten und Preislisten ausgewiesen ist.
Mehrkosten für Luftfracht-, Express- und Eilgutsendungen gehen zu
Lasten des Empfängers.
Der Mindestauftragswert (Netto-Warenwert) beträgt 250,- Euro. Wird
der Mindestauftragswert nicht eingehalten und trotzdem in begründeten
Ausnahmefällen geliefert, so können anteilige Fracht-/Versand-
und Abwicklungskosten von mindestens 5,- Euro pro Auftrag berechnet werden.
Dies gilt auch dann, wenn wir vorher in vergleichbaren Fällen nach
eigenem Ermessen von der Erhebung dieser Kosten abgesehen haben.
Die Preise setzen die Lieferung voller Originalpackungen voraus. Auf-
und Abrundungen auf die nächste volle Verpackungseinheit bleiben
dem Lieferer vorbehalten.
Gegebene Muster gelten als Durchschnittsmuster. Eventuell geleistete Beiträge
zu Entwürfen, Zeichnungen, Mustern, Werkzeugen usw. heben das ausschließliche
Eigentum des Verkäufers daran nicht auf. Eine Mehr- oder Minderlieferung
bis zu 10% behalten wir uns vor.
5. ABRUFBESTELLUNGEN
Bestellungen auf Abruf sind, wenn nicht anders vereinbart, spätestens
innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Vertragsfrist abzunehmen, ohne,
dass es unsererseits einer Abnahmeaufforderung oder einer Inverzugsetzung
bedarf. Ist diese Frist abgelaufen, so sind wir berechtigt, nach unserer
Wahl entweder die Ware in Rechnung zu stellen oder den Auftrag zu streichen
und Schadenersatz zu verlangen.
6. LIEFERVERHINDERUNGEN
Umstände, welche die Herstellung oder den Versand verhindern oder
erschweren, z.B. höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche
Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen,
Ausbleiben von Zulieferung unserer Vorlieferanten aus dem In- und Ausland,
sämtliche Verzögerungen in der Lieferzufuhr, auf den Transportwegen,
in der Importabwicklung usw. befreien den Verkäufer für die
Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Dauern
diese Umstände länger als 6 Wochen ab vereinbarten Lieferdatum
an, so haben wir das Recht, uns von der Lieferverpflichtung zu lösen.
Auch der Käufer ist dann insoweit zum Rücktritt vom Vertrage
berechtigt.
7. VERSAND
Der Versand erfolgt von unserem Lager und geht stets auch bei frachtfreier
Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers oder Bestellers. Mit
der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführers, spätestens
jedoch mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr, wozu auch die Gefahr
der Beschlagnahme gehört, auf den Auftraggeber oder Besteller über.
Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer
Weisungen nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste
und schnellste Verfrachtung. Wenn versandfertig gemeldete Ware, die per
Termin oder Abruf bestellt wurde, nicht sofort abgerufen wird, oder wenn
uns der Transport dauernd oder zeitweise unmöglich ist wird der Kaufpreis
gleich wohl fällig. Wir sind dann berechtigt, die Waren auf Kosen
und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern. Die Haftung
des Lieferers für schädliche Witterungseinflüsse während
des Transports oder Lagerung auf die bestellte Ware ist ausgeschlossen.
8. VERPACKUNG
Verpackungen wählen wir in Ermangelung sonstiger ausdrücklicher
und von uns schriftlich anerkannter Vereinbarungen nach bestem Ermessen.
9. ABNAHME UND PRÜFUNG
Falls für die Erzeugnisse eine Abnahme vorgeschrieben oder notwendig
ist, hat die Abnahme in unserer Firma in Bochum zu erfolgen und zwar sofort
nach Meldung der Versandbereitschaft. Unterlässt der Besteller die
Abnahme, so gilt die Ware mit Verlassen des Werkes als bedingungsgemäß
geliefert. Die Kosten der Abnahme trägt der Besteller.
10. GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELRÜGE,
HAFTUNG
Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich
– auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreit
den Besteller nicht von der eigenen Verpflichtung, unsere Erzeugnisse
genau auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke und Verfahren
zu überprüfen. Eine Haftung für die Anwendung oder die
spezielle Art der Verwendung eines von uns gekauften Produktes wird von
uns daher in keinem Falle übernommen. Eine solche Haftung kann daher
weder aus einer von uns herausgegebenen Informationsschrift, Gebrauchsanweisung
oder Schriftwechsel noch aus einer von uns gewährten Kundendienstberatung
hergeleitet werden.
Im Verkehr mit Kaufleuten entfällt darüber hinaus, unabhängig
vom Verschuldungsgrad, jede Haftung für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen,
die nicht unsere leitenden Angestellten sind. Sollte dennoch eine Haftung
unsererseits in Frage kommen, so leisten wir Ersatz nur in gleichem Umfange
wie bei Qualitätsmängeln.
11. BEANSTANDUNGEN, MÄNGEL
Bei Mängeln, die bei einer sorgfältigen Untersuchung der Ware
vom Besteller erkannt werden können, können Gewährleistungsansprüche
des Bestellers an uns nur vor der Verwendung oder Weiterverarbeitung der
Ware innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft beim Besteller unter genauer schriftlicher
Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Mängel, die auch nach
sorgfältiger Prüfung innerhalb einer Frist nicht entdeckt werden
können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung
etwaiger Bearbeitung, spätestens 6 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich
zu rügen. Mängelrügen berechtigen vor entgültiger
Anerkennung nicht zur Zurückhaltung der Zahlung, also der zugehörigen
Rechnungsbeträge. Die Beweispflicht obliegt dem Besteller. Nachgewiesenermaßen
von uns fehlerhaft gelieferter Ware, welche auf unser Verlangen im Zustand
der Anlieferung zurückzugeben ist, ersetzen wir, soweit möglich,
durch einwandfreie Ware. Wir ersetzen aber nicht bereits bearbeitete oder
in Nutzung genommene von uns gelieferte Ware, Verluste an Material, Werkzeug,
Arbeitslohn und sonstige weitergehende Ersatzforderungen. Weitergehende
Ersatzansprüche, insbesondere alle Schadensersatzansprüche aus
einer Schlecht- oder Falschlieferung, aus positiver Vertragsverletzung
und/oder bei Unfall oder Beschädigung von Sachen sind ausdrücklich
ausgenommen, gleichzeitig aus welchem Tatbestand sie hergeleitet werden
können. Soweit der Verkäufer nicht Hersteller der Ware ist,
kann er für die Eignung für bestimmte Verwendungszwecke oder
für die Zusammensetzung der von ihm gelieferten Ware keine Herstellergarantie
übernehmen, weil er keinen Einfluss auf die Herstellung und Verwendung
der von ihm gelieferten Handelsware hat. Ebenfalls hat er keinen Einfluss
auf die Behandlung der mit diesen Waren hergestellten Fertigerzeugnisse
durch den Besteller.
Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung
übernommen werden.
12. ZAHLUNG
muss innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb
30 Tagen ohne Abzug erfolgen. Wechsel gelten nicht als Barzahlung. Bei
verspäteter Zahlung werden die gesetzlichen Verzugszinsen, mindestens
aber 2% über dem Diskontsatz der Bundesbank berechnet. Zahlungen
erbitten wir nur an unsere Firma vorzunehmen. Verschlechterungen der Zahlungsfähigkeit
des Bestellers berechtigt uns Zahlungen vor Ablauf des vereinbarten Zahlungstermins
zu fordern und/oder noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten
oder aber vom Vertrag zurückzutreten. Die vertraglichen Zahlungstermine
sind auch dann einzuhalten, wenn Beanstandungen geltend gemacht werden.
Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere
Rechnungen noch unbeglichen sind.
13. EIGENTUMSVORBEHALT
Das Eigentum an der gelieferten Ware verbleibt uns als Sicherheit für
unsere jeweiligen sämtlichen – auch bedingt oder befristeten
– Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung, auch
wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt
ist. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen
als Sicherung für unsere Saldorechnung.
Eine Be- und Verarbeitung durch den Besteller erfolgt unter Ausschluss
des Eigentumserwerbes nach § 950 BGB in unserem Auftrag und wir verbleiben
Eigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur
Sicherung unserer Ansprüche dient.
Die Verarbeitung (Verbindung/Vermischung) mit anderen uns nicht gehörenden
Waren durch en Besteller gelten die Bestimmungen der § 94 und §
948 BGB mit der Folge, dass unser Miteigentum an der neuen Sache nunmehr
Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen ist. Die Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware ist dem Besteller nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
unter der Bedingung gestattet, dass er mit dem seinem Kunden ebenfalls
einen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Zu andren Verfügungen über
die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübereignung
ist der Besteller nicht berechtigt. Für den Fall der Weiterveräußerung
tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher
Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten ab. Auf unser
Verlangen ist der Besteller verpflichtet uns alle Auskünfte zu geben
und Unterlagen auszuhändigen die zur Geltendmachung unserer Rechte
gegenüber den Kunden des Bestellers erforderlich sind.
Wird die Vorbehaltsware vom Besteller nach Verarbeitung zusammen mit anderen
uns nicht gehörenden Waren weiterveräußert, so gilt die
Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Rechnungswertes
unserer Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden
Sicherheiten unsere Gesamtforderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen
des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl
verpflichtet.
Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite
sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten
gehen in jedem Fall zu Lasten des Bestellers.
Falls wir nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von unserem Eigentumsvorbehalt
durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch machen, sind wir berechtigt
die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die
Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös,
höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen.
Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen
Gewinn, bleiben vorbehalten.
14. WERBUNG
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Informationen wie Bilder, Videos und allgemeine technische Angaben zu den gelieferten Produkten vom Auftragnehmer zu Werbezwecken (Prospekte, technische Informationen, Internet usw.) benutzt werden dürfen. Ausgenommen davon sind Geschäftsunterlagen des Auftraggebers die er besonders kennzeichnet.
15. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen,
Ansprüche aus Schecks und Wechseln und alle sonstigen aus dem Geschäft
sich ergebenden Rechte und Pflichten ist für beide Teile Bochum.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
16. DATENSPEICHERUNG
Mit entstehen der Geschäftsverbindung erfolgt unsererseits Datenspeicherung
im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
Bochumer Reklamewerkstatt
GmbH im August 2003
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